Hintergrund

Anerkannt vordringlich Wohnungssuchende sind Menschen, die dringend auf eine angemessene Wohnung angewiesen sind und die allein nicht in der Lage sind, eine Wohnung zu finden. Sie werden durch die Bezirke als „vordringlich Wohnungssuchende“ anerkannt (Dringlichkeitsscheine / Dringlichkeitsbestätigungen).

Dies können

  • Personen sein, die eine barrierefreie Wohnung benötigen,
  • Haushalte (insbesondere mit Kindern) in sehr beengten Wohnverhältnissen,
  • von Gewalt betroffene Personen,
  • Personen, die aus sozialen und / oder therapeutischen Einrichtungen der Eingliederungs-, Behinderten- oder Jugendhilfe entlassen werden sollen, oder
  • von Wohnungslosigkeit bedrohte oder von Wohnungslosigkeit betroffene Personen

Die Zahl der Wohnungsnotfälle ist in den vergangenen Jahren dramatisch angestiegen: Im vergangenen Jahr konnten 11.768 Haushalte, obwohl sie einen Dringlichkeitsschein hatten, nicht mit einer Wohnung versorgt werden. 2015 waren es noch 7.857. Noch vor gut zehn Jahren waren jährlich zwischen 3.000 und 4000 Haushalte, die keine Hilfe erhielten.
(Quellen: Bürgerschaftsdrucksache 19/8515; 21/9012; 21/16620)

2015 versprach der Senat den Bau von 300 Wohnungen pro Jahr speziell für vordringlich Wohnungssuchende. Bis heute hätten demnach 1200 neue Wohnungen mit sogenannten WA-Bindungen entstehen sollen. Fertiggestellt wurden allerdings nur 40.
(Quellen: Bürgerschaftsdrucksache 21/9012; 21/16620)

55.931 neue Wohnungen wurden in den vergangenen zehn Jahren gebaut. Im gleichen Zeitraum reduzierte sich die Zahl der Sozialwohnungen in Hamburg um mehr als 35.000. (Quelle: Statistikamt Nord / Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau)